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STAPELEINRICHTUNG UND EIN VERFAHREN ZUM BILDEN EINES ZIELSTAPELS AUS TAFELFÖRMIGEN GÜTERN

申请号 PCT/EP2021/066222 申请日 2021-06-16 公开(公告)号 WO2022022888A1 公开(公告)日 2022-02-03
申请人 KOENIG & BAUER AG; 发明人 FISCHER, Steffen; KIRSCH, Klaus;
摘要 Die Erfindung betrifft eine Stapeleinrichtung (01) zur Erzeugung zumindest eines Stapels (13) tafelförmiger Güter (02), wobei die Stapeleinrichtung (01) zwei Quellstapelbereiche (06; 07) und einen Zielstapelbereich (08) aufweist, dem ein horizontal bewegbarer Zieltafelausrichter (23) zugeordnet ist und wobei die Stapeleinrichtung (01) eine obere Transfereinrichtung (03) aufweist, die eine von oben auf das jeweilige tafelförmige Gut (02) einwirkende Halteeinrichtung (04) aufweist, die bezüglich einer vertikalen Richtung (V) und bezüglich einer horizontalen Richtung (H) bewegbar angeordnet ist sowie ein Verfahren zum Bilden eines Zielstapels (13) aus tafelförmigen Gütern(02), wobei ein erster Quellstapel (11) in einem ersten Stapelbereich (06) und ein zweiter Quellstapel (12) in einem zweiten Stapelbereich (07) der Stapeleinrichtung (01) bereitgestellt wird und wobei in abwechselnden Stapelvorgängen eine jeweilige Menge an tafelförmigen Gütern (02) von dem ersten oder dem zweiten Quellstapel (11; 12) entnommen und in dem Zielstapelbereich (08) abgelegt werden und dadurch der Zielstapel (13) begonnen oder erweitert wird.
权利要求

Ansprüche1. Stapeleinrichtung (01) zur Erzeugung zumindest eines Stapels (13) tafelförmiger Güter (02), wobei die Stapeleinrichtung (01) zumindest zwei als Quellstapelbereiche (06; 07) ausgebildete Stapelbereiche (06; 07) aufweist, die zur Aufnahme eines jeweiligen Stapelträgers (16; 17) und/oder eines jeweiligen Stapels (11; 12) ausgebildet sind und wobei die Stapeleinrichtung (01) zumindest einen als Zielstapelbereich (08) ausgebildeten Stapelbereich (08) aufweist, der zur Aufnahme eines jeweiligen Stapelträgers (18) und/oder eines jeweiligen Stapels (13) ausgebildet ist und wobei dem Zielstapelbereich (08) zumindest ein zumindest horizontal bewegbarer Zieltafelausrichter (23) zugeordnet ist und wobei die Stapeleinrichtung (01) zumindest eine obere Transfereinrichtung (03) zum Transportieren von tafelförmigen Gütern (02) aufweist und wobei die zumindest eine obere Transfereinrichtung (03) zumindest eine von oben auf das jeweilige tafelförmige Gut (02) einwirkende Halteeinrichtung (04) zum Festhalten von tafelförmigen Gütern (02) aufweist und wobei die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) zumindest bezüglich einer vertikalen Richtung (V) bewegbar angeordnet ist und wobei die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) zumindest bezüglich einer horizontalen Richtung (H) bewegbar angeordnet ist.2. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) mehrere obere Haltelemente (09) aufweist und dass diese mehreren oberen Halteelemente (09) relativ zueinander in unterschiedlichen Lagen anordenbar sind.3. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung (09) zumindest ein als Saugelement (09) ausgebildetes oberes Halteelement (09) aufweist.4. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) entlang eines horizontalen Stellwegs bewegbar ist und entlang dieses horizontalen Stellwegs in zumindest drei unterschiedlichen Übergabepositionen anordenbar ist und dass eine erste dieser zumindest drei Übergabepositionen dem Zielstapelbereich (08) zugeordnet ist und dass eine zweite dieser zumindest drei Übergabepositionen einem ersten Quellstapelbereich (06) zugeordnet ist und dass eine dritte dieser zumindest drei Übergabepositionen einem zweiten Quellstapelbereich (07) zugeordnet ist.5. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) mittels zumindest eines Vertikalantriebs (14) bezüglich der vertikalen Richtung (V) bewegbar angeordnet ist.6. Stapeleinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Vertikalantrieb (14) gemeinsam mit der zumindest einen oberen Halteeinrichtung (04) bezüglich der zumindest einen horizontalen Richtung (H) bewegbar angeordnet ist.7. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) mittels des zumindest einen Vertikalantriebs (14) bezüglich der vertikalen Richtung (V) entlang eines linearen Stellwegs bewegbar angeordnet ist und dass der zumindest eine Vertikalantrieb (14) gemeinsam mit der zumindest einen oberen Halteeinrichtung (04) bezüglich der zumindest einen horizontalen Richtung (H) entlang eines linearen horizontalen Stellwegs bewegbar angeordnet ist.8. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Zieltafelausrichter (23) des Zielstapelbereich (08) zumindest einen hinteren Zielanschlag (49) und zumindest zwei seitliche Zielanschläge (51; 53) und zumindest einen vorderen Zielanschlag (52) aufweist.9. Stapeleinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei dieser Zielanschläge (49; 51; 52; 53) als insbesondere pneumatische Aktoren (49; 51; 52; 53) ausgebildet sind.10. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest drei Stapelbereiche (06; 07;08) in einer Reihe nebeneinander angeordnet, die sich in der horizontalen Richtung (H) erstreckt.11. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung entlang eines linearen horizontalen Stellwegs bewegbar ist.12. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 , dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) entlang eines linearen horizontalen Stellwegs bewegbar ist und entlang dieses linearen horizontalen Stellwegs in zumindest drei unterschiedlichen Übergabepositionen anordenbar ist.13. Stapeleinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste dieser zumindest drei Übergabepositionen dem Zielstapelbereich (08) zugeordnet ist und dass eine zweite dieser zumindest drei Übergabepositionen einem ersten Quellstapelbereich (06) zugeordnet ist und dass eine dritte dieser zumindest drei Übergabepositionen einem zweiten Quellstapelbereich (07) zugeordnet ist.14. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Transfereinrichtung (03) als obere Transfereinrichtung (03) zum Transportieren von einzelnen tafelförmigen Gütern (02) ausgebildet ist.15. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) bezüglich der vertikalen Richtung (V) über eine Höhendifferenz von zumindest 500 mm bewegbar ist und/oder dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) bezüglich der vertikalen Richtung (V) über eine Höhendifferenz von zumindest 1000 mm bewegbar ist und/oder dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung (04) bezüglich der vertikalen Richtung (V) über eine Höhendifferenz von zumindest 1200 mm bewegbar ist.16. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Quellstapelbereich (06) zumindest ein erster Quelltafelausrichter (37) zugeordnet ist.17. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Quellstapelbereich (06) zumindest ein erster bewegbarer Quelltafelausrichter (37) zugeordnet ist.18. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15 oder 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Quellstapelbereich (06) zumindest ein erster horizontal bewegbarer Quelltafelausrichter (37) zugeordnet ist.19. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15 oder 16 oder 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass dem zweiten Quellstapelbereich (07) zumindest ein zweiter Quelltafelausrichter (43) zugeordnet ist.20. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15 oder 16 oder 17 oder 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass dem zweiten Quellstapelbereich (07) zumindest ein zweiter bewegbarer Quelltafelausrichter (43) zugeordnet ist.21. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15 oder 16 oder 17 oder 18 oder 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass dem zweiten Quellstapelbereich (07) zumindest ein zweiter horizontal bewegbarer Quelltafelausrichter (43) zugeordnet ist.22. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15 oder 16 oder 17 oder 18 oder 19 oder 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass jeweilige Stapelträger (16; 17; 18) als Paletten (16; 17; 18) ausgebildet sind.23. Verfahren zum Bilden eines Zielstapels (13) aus tafelförmigen Gütern (02) und zum Einrichten einer Druckmaschine, wobei ein erster Quellstapel (11) in einem ersten Stapelbereich (06) einer Stapeleinrichtung (01) bereitgestellt wird und wobei ein zweiter Quellstapel (12) in einem zweiten Stapelbereich (07) der Stapeleinrichtung (01) bereitgestellt wird und wobei in einem ersten Stapelvorgang eine erste Menge an tafelförmigen Gütern (02) von dem ersten Quellstapel (11) entnommen und in einem Zielstapelbereich (08) der Stapeleinrichtung (01) abgelegt werden und dadurch der Zielstapel (13) begonnen oder erweitert wird und wobei in einem darauffolgenden zweiten Stapelvorgang eine zweite Menge an tafelförmigen Gütern (02) von dem zweiten Quellstapel (12) entnommen und in dem Zielstapelbereich (08) der Stapeleinrichtung (01) auf den im ersten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern (02) abgelegt werden und dadurch der Zielstapel (13) erweitert wird und wobei in einem darauffolgenden dritten Stapelvorgang eine dritte Menge an tafelförmigen Gütern (02) von dem ersten Quellstapel (11) entnommen und in dem Zielstapelbereich (08) der Stapeleinrichtung (01) auf den im zweiten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern (02) abgelegt werden und dadurch der Zielstapel (13) erweitert wird und wobei in einem darauffolgenden vierten Stapelvorgang eine vierte Menge an tafelförmigen Gütern (02) von dem zweiten Quellstapel (12) entnommen und in dem Zielstapelbereich (08) der Stapeleinrichtung (01) auf den im dritten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern (02) abgelegt werden und dadurch der Zielstapel (13) erweitert wird und wobei in einem Transfervorgang der Zielstapel (13) nach Abschluss der Stapelvorgänge aus der Stapeleinrichtung (01) entnommen und der Druckmaschine zugeführt wird.24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Andruckvorgang mittels eines Anlegers der Druckmaschine tafelförmige Güter (02) von dem Zielstapel (13) einzeln entnommen und in der Druckmaschine bedruckt werden.25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Quellstapel (11) aus Guttafeln gebildet ist und/oder dass der zweite Quellstapel (12) aus Makulaturtafeln gebildet ist.26. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24 oder 25, dadurch, dass während des zweiten Stapelvorgangs und/oder während des vierten Stapelvorgangs mehrere tafelförmige Güter (02) gleichzeitig von dem zweiten Quellstapel (12) entnommen und in dem Zielstapelbereich (08) der Stapeleinrichtung (01) auf den im vorangegangenenStapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern (02) abgelegt werden.27. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24 oder 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die tafelförmigen Güter (02) als Metalltafeln (02) ausgebildet sind.28. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24 oder 25 oder 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Quellstapel (11) auf einem Stapelträger (16) bereitgestellt wird und/oder dass der zweite Quellstapel (12) auf einem Stapelträger (17) bereitgestellt wird.29. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24 oder 25 oder 26 oder 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die tafelförmigen Güter (02) in dem Zielstapelbereich (08) auf einem Stapelträger (18) abgelegt werden.30. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24 oder 25 oder 26 oder 27 oder 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Menge an tafelförmigen Gütern (02) zumindest zwei tafelförmige Güter (02) umfasst.31. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24 oder 25 oder 26 oder 27 oder 28 oder 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Menge an tafelförmigen Gütern (02) zumindest zwei tafelförmige Güter (02) umfasst und/oder zumindest fünf tafelförmige Güter (02) umfasst und/oder dass die zweite Menge an tafelförmigen Gütern (02) zwischen zehn und dreißig tafelförmigen Gütern (02) umfasst.32. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24 oder 25 oder 26 oder 27 oder 28 oder 29 oder 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Menge an tafelförmigen Gütern (02) zumindest zwei tafelförmige Güter (02) umfasst.33. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24 oder 25 oder 26 oder 27 oder 28 oder 29 oder 30 oder 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die vierte Menge an tafelförmigen Gütern (02) zumindest zwei tafelförmige Güter (02) umfasst und/oder zumindest fünf tafelförmige Güter (02) umfasst und/oder dass die vierte Menge an tafelförmigen Gütern (02) zwischen zehn und dreißig tafelförmigen Gütern (02) umfasst.

说明书全文

Beschreibung

Stapeleinrichtung und ein Verfahren zum Bilden eines Zielstapels aus tafelförmigen Gütern

Die Erfindung betrifft eine Stapeleinrichtung und ein Verfahren zum Bilden eines Zielstapels aus tafelförmigen Gütern.

Es sind Druckmaschinen für tafelförmige Güter bekannt. Tafelförmige Güter werden im Folgenden auch Tafeln genannt. Tafelförmige Güter weisen zwei gegenüberliegende Hauptflächen auf sowie eine dazu orthogonale Abmessung, die Wesentlich kleiner ist als die Abmessungen der Hauptflächen. Solche tafelförmigen Güter sind beispielsweise Metalltafeln. Diese sind je Stück teurer als gewöhnliche Papierbogen. Dementsprechend wird versucht, sparsam mit diesen tafelförmigen Gütern umzugehen. Beim Anfahren oder beim Wideranfahren von Druckmaschinen für tafelförmige Güter wird daher versucht, möglichst wenig Makulatur zu erzeugen und insbesondere soweit möglich nur ohnehin verworfene tafelförmige Güter, sogenannte Makulaturtafeln, für den Einrichteprozess zu verwenden. Üblicherweise wird von einer Bedienperson eine gewisse Anzahl Makulaturtafeln auf einen Anlegerstapel aufgelegt und für den Anlaufprozess bedruckt. Nach dieser Anzahl wird ein Probebogen gedruckt, der hinsichtlich des Druckerfolgs untersucht wird. Dafür muss eine Guttafel verwendet werden. Dieser Prozess wird üblicherweise wiederholt, bis ein zufriedenstellendes Druckergebnis erzeugt wurde. Dabei muss jeweils wieder eine gewisse Anzahl Makulaturtafeln auf den Anlegerstapel gelegt werden. Der Prozess ist entsprechend langwierig und personalintensiv, insbesondere weil praktisch dauerhaft eine Bedienperson am Anleger benötigt wird.

Durch die DE 19749 193 A1 ist ein Verfahren zum Handhaben von Paletten bekannt, die der Aufnahme von Blechtafeln dienen.

Durch die DE 276 850 A ist eine Vorrichtung bekannt, mittels der Bogen von einem Stapel entnommen und abwechselnd einem von zwei Stapeln zugeführt werden können. Dazu weist die Vorrichtung eine obere Transfereinrichtung auf, die zwei nebeneinander angeordnet obere Halteeinrichtungen aufweist. Diese oberen Halteeinrichtungen sind durch eine gemeinsame Schwenkbewegung jeweils in einer von jeweils zwei Übergabepositionen anordenbar. Die Vorrichtung kann durch Bewegungsumkehr dazu genutzt werden, einen Stapel zu bilden, der aus einander abwechselnden Bogen zweier Stapel gebildet ist.

Durch die DE 102015210557 A1 ist eine Bogenauslage einer Bogendruckmaschine offenbart, die horizontal bewegbare Stapelausrichter aufweist.

Durch die DE 31 32 393 A1 ist eine Vorrichtung bekannt, mittels der ein Stapel erzeugt werden kann, der abwechselnd Trägerplatten für gedruckte elektronische Schaltungen und Papierbogen enthält. Dazu weist die Vorrichtung eine obere Transfereinrichtung auf, die zwei nebeneinander angeordnet obere Halteeinrichtungen aufweist. Diese oberen Halteeinrichtungen sind durch eine gemeinsame Bewegung jeweils in einer von jeweils zwei Übergabepositionen anordenbar.

Durch die EP 0037427 A1 ist ein Bogenanleger einer Druckmaschine bekannt, der einen Gutbogenstapel und einen Makulaturbogenstapel aufweist, wobei ein Bogengreifer angeordnet ist, mittels dem Bogen des Makulaturbogenstapels auf den Gutbogenstapel bewegbar sind.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Stapeleinrichtung und ein Verfahren zum Bilden eines Zielstapels aus tafelförmigen Gütern zu schaffen.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 und die Merkmale des Anspruches 23 gelöst.

Im Folgenden wird eine Stapeleinrichtung zur Erzeugung zumindest eines Stapels tafelförmiger Güter beschrieben. Dieser Stapel wird beispielsweise Zielstapel oder Mischstapel genannt. Die Stapeleinrichtung weist zumindest zwei als Quellstapelbereiche ausgebildete Stapelbereiche auf, die zur Aufnahme eines jeweiligen Stapelträgers und/oder eines jeweiligen Stapels ausgebildet sind. Solche Stapelträger sind beispielsweise als Paletten ausgebildet. Die Stapeleinrichtung weist zumindest einen als Zielstapelbereich ausgebildeten Stapelbereich auf, der zur Aufnahme eines jeweiligen Stapels und/oder eines jeweiligen Stapelträgers, insbesondere einer jeweiligen Palette ausgebildet ist. Dem Zielstapelbereich ist bevorzugt zumindest ein zumindest horizontal bewegbarer Zieltafelausrichter zugeordnet. Die Stapeleinrichtung weist zumindest eine obere Transfereinrichtung zum Transportieren von insbesondere einzelnen tafelförmigen Gütern auf. Die zumindest eine obere Transfereinrichtung weist zumindest eine von oben auf das jeweilige tafelförmige Gut einwirkende Halteeinrichtung zum Festhalten von insbesondere einzelnen tafelförmigen Gütern auf. Die zumindest eine obere Halteeinrichtung ist zumindest bezüglich einer vertikalen Richtung bewegbar angeordnet. Die zumindest eine obere Halteeinrichtung ist zumindest bezüglich einer horizontalen Richtung bewegbar angeordnet. Durch eine solche Stapeleinrichtung ergibt sich insbesondere der Vorteil, dass ein Mischstapel vorab erzeugt werden kann, der auf entsprechende Bedürfnisse abgestimmt ist. Es ist dann beispielsweise nicht mehr notwendig, eine Bedienperson während eines Einrichtevorgangs einer Bearbeitungsmaschine damit zu befassen, jeweils passende tafelförmige Güter einem Anleger zuzuführen.

In einer Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung mehrere obere Haltelemente aufweist und dass diese mehreren oberen Halteelemente relativ zueinander in unterschiedlichen Lagen anordenbar sind. Dadurch ist die Stapeleinrichtung flexibel hinsichtlich des Formats der zur stapelnden tafelförmigen Güter und kann an das zu verarbeitende Format angepasst werden. Diese oberen Halteeinrichtungen sind bevorzugt gemeinsam bewegbar, insbesondere unter Beibehaltung ihrer Lage relativ zueinander.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung zumindest ein als Saugelement ausgebildetes oberes Halteelement aufweist. Dadurch wird ein besonders effektives und sanftes Transportieren der tafelförmigen Güter ermöglicht, auch bei einem relativ hohen Gewicht pro Stück.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung entlang eines insbesondere linearen horizontalen Stellwegs bewegbar ist und entlang dieses insbesondere linearen horizontalen Stellwegs in zumindest drei unterschiedlichen Übergabepositionen anordenbar ist. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung bevorzugt dadurch aus, dass eine erste dieser zumindest drei Übergabepositionen dem Zielstapelbereich zugeordnet ist und dass eine zweite dieser zumindest drei Übergabepositionen einem ersten Quellstapelbereich zugeordnet ist und dass eine dritte dieser zumindest drei Übergabepositionen einem zweiten Quellstapelbereich zugeordnet ist. Dadurch wird die Bildung eines gemischten Zielstapels besonders effizient ermöglicht.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung mittels zumindest eines Vertikalantriebs bezüglich der vertikalen Richtung insbesondere entlang eines linearen Stellwegs bewegbar angeordnet ist, bevorzugt mittels zumindest einer Linearführung geführt. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung bevorzugt dadurch aus, dass der zumindest eine Vertikalantrieb gemeinsam mit der zumindest einen oberen Halteeinrichtung bezüglich der zumindest einen horizontalen Richtung insbesondere entlang eines linearen, bevorzugt horizontalen Stellwegs bewegbar angeordnet ist, bevorzugt mittels zumindest einer Linearführung geführt. Dadurch ergeben sich besonders einfache und dennoch flexible Bewegungsabläufe. Insbesondere können entsprechende Stapelträger während der Bildung des Mischstapels an ihren jeweiligen Positionen bleiben und müssen beispielsweise nicht angehoben oder abgesenkt werden. Alternativ oder zusätzlich zu einer solchen Ausbildung mit linearen Bewegungspfaden kann die Bewegung der zumindest einen oberen Halteeinrichtung auch zumindest teilweise entlang gekrümmter Transportpfade erfolgen. Beispielsweise ist alternativ oder zusätzlich ein Drehgelenkroboter angeordnet, der die zumindest eine obere Halteeinrichtung trägt. Auch der Drehgelenkroboter erlaubt eine Bewegung in vertikaler Richtung sowie eine Bewegung in horizontaler Richtung und insbesondere Überlagerungen dieser beiden Bewegungen. Der Drehgelenkroboter erlaubt beispielsweise zusätzlich Bewegungen in einer dazu orthogonalen weiteren horizontalen Richtung, beispielsweise einer Längsrichtung. Alternativ oder zusätzlich können Mittel vorgesehen sein, mittels denen die Stapel in der vertikalen Richtung bewegbar sind.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung mittels des zumindest einen Vertikalantriebs bezüglich der vertikalen Richtung entlang eines linearen Stellwegs bewegbar angeordnet ist und dass der zumindest eine Vertikalantrieb gemeinsam mit der zumindest einen oberen Halteeinrichtung bezüglich der zumindest einen horizontalen Richtung entlang eines linearen horizontalen Stellwegs bewegbar angeordnet ist. Dadurch ergibt sich eine besonders einfache und leichte Konstruktion.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung bevorzugt dadurch aus, dass der zumindest eine Zieltafelausrichter des Zielstapelbereich zumindest einen hinteren Zielanschlag und zumindest zwei seitliche Zielanschläge und zumindest einen vorderen Zielanschlag aufweist und insbesondere dass zumindest zwei dieser Zielanschläge als insbesondere pneumatische Aktoren ausgebildet sind. Dann ist gewährleistet, dass die tafelförmigen Güter des Mischstapels ausreichend fluchtend aufeinander gestapelt sind und eine problemlose Weiterverarbeitung in einer Bearbeitungsmaschine, beispielsweise einer Druckmaschine ermöglicht ist.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest drei Stapelbereiche in einer Reihe nebeneinander angeordnet sind, die sich in der horizontalen Richtung erstreckt. Dadurch ergibt sich eine besonders einfache Konstruktion und ein effizienter Betrieb mit besonders wenig Richtungswechseln.

Bevorzugt wird ein Verfahren zum Bilden eines Zielstapels aus tafelförmigen Gütern, insbesondere Metalltafeln, wobei ein erster Quellstapel oder Guttafelstapel in einem ersten Stapelbereich einer Stapeleinrichtung bereitgestellt wird, insbesondere auf einem Stapelträger, beispielsweise einer Palette. Ein zweiter Quellstapel oder Makulaturtafelstapel wird in einem zweiten Stapelbereich der Stapeleinrichtung bereitgestellt, insbesondere auf einem Stapelträger, beispielsweise einer Palette. In einem ersten Stapelvorgang werden eine erste Menge an tafelförmigen Gütern insbesondere jeweils einzeln von dem ersten Quellstapel entnommen und in einem Zielstapelbereich der Stapeleinrichtung insbesondere aufeinander abgelegt, insbesondere auf einem Stapelträger, beispielsweise einer Palette. Dadurch wird der Zielstapel begonnen oder erweitert. In einem darauffolgenden zweiten Stapelvorgang werden eine zweite Menge an tafelförmigen Gütern insbesondere jeweils einzeln von dem zweiten Quellstapel entnommen und in dem Zielstapelbereich der Stapeleinrichtung auf den im ersten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern abgelegt und wird dadurch der Zielstapel erweitert. In einem darauffolgenden dritten Stapelvorgang werden eine dritte Menge an tafelförmigen Gütern insbesondere jeweils einzeln von dem ersten Quellstapel entnommen und in dem Zielstapelbereich der Stapeleinrichtung auf den im zweiten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern abgelegt und wird dadurch der Zielstapel erweitert. In einem darauffolgenden vierten Stapelvorgang eine vierte Menge an

tafelförmigen Gütern insbesondere jeweils einzeln von dem zweiten Quellstapel entnommen und in dem Zielstapelbereich der Stapeleinrichtung auf den im dritten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern abgelegt und wird dadurch der Zielstapel erweitert. Ein solches Verfahren erzeugt einen Mischstapel, der an einen entsprechenden Einrichtevorgang einer Bearbeitungsmaschine angepasst ist. Beispielsweise ist zum Festlegen der jeweiligen Mengen der tafelförmigen Güter zumindest eine Mischvorschrift hinterlegt, die je nach Bedarf abgerufen werden kann. Alternativ oder zusätzlich sind weitere Mischvorschriften programmierbar. Alternativ oder zusätzlich lässt sich die Stapeleinrichtung bevorzugt von einer Bedienperson im Einzelbetrieb bedienen, um individuelle Mischstapel zu erzeugen. Je nach Mi sch Vorschrift sind zusätzliche Stapelvorgänge vorteilhaft.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren dadurch aus, dass das Verfahren ein Verfahren zum Bilden eines Zielstapels und zum Einrichten einer Druckmaschine ist und dass in einem Transfervorgang der Zielstapel nach Abschluss der Stapelvorgänge aus der Stapeleinrichtung entnommen und insbesondere als Stapel der Druckmaschine zugeführt wird und dass in einem Andruckvorgang mittels eines Anlegers der Druckmaschine tafelförmige Güter von dem Zielstapel einzeln entnommen und insbesondere zum Einrichten der Druckmaschine in der Druckmaschine bedruckt werden.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.

Es zeigen:

Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Stapeleinrichtung in Frontalansicht;

Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Stapeleinrichtung gemäß Fig. 1 in einer

Ansicht von oben;

Fig. 3 eine schematische Darstellung einer Stapeleinrichtung gemäß Fig. 1 in einer seitlichen Ansicht;

Fig. 4 eine schematische Darstellung einer Stapeleinrichtung gemäß Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht;

Fig. 5 eine schematische Darstellung von Teilen einer Stapeleinrichtung gemäß Fig. 4;

Fig. 6 eine schematische Darstellung von Teilen einer Stapeleinrichtung gemäß Fig. 2;

Fig. 7 eine schematische Darstellung dreier Stapel und einer oberen Halteeinrichtung einer Stapeleinrichtung gemäß Fig. 4;

Fig. 8 eine schematische Darstellung von Teilen einer alternativen Stapeleinrichtung in einem ersten Betriebszustand;

Fig. 9 eine schematische Darstellung gemäß Fig. 8 in einem zweiten Betriebszustand.

Bevorzugt wird eine Stapeleinrichtung 01 zur Erzeugung zumindest eines Stapels 13 tafelförmiger Güter 02. Dieser zumindest eine Stapel 13 wird beispielsweise als Zielstapel 13 oder Mischstapel bezeichnet. Die Stapeleinrichtung weist 01 bevorzugt zumindest drei Stapelbereiche 06; 07; 08 auf, die zur Aufnahme eines jeweiligen Stapelträgers 16; 17; 18 und/oder eines jeweiligen Stapels 11; 12; 13 ausgebildet sind. Die Stapeleinrichtung 01 weist bevorzugt zumindest zwei als Quellstapelbereiche 06; 07 ausgebildete Stapelbereiche 06; 07 auf, die zur Aufnahme eines jeweiligen Stapelträgers 16; 17 und/oder eines jeweiligen Stapels 11; 12 ausgebildet sind. Der jeweilige Stapelträger 16; 17 ist dabei beispielsweise als Palette 16; 17 ausgebildet. Die Stapeleinrichtung 01 weist bevorzugt zumindest einen als Zielstapelbereich 08 ausgebildeten Stapelbereich 08 aufweist, der zur Aufnahme eines jeweiligen Stapelträgers 18 und/oder eines jeweiligen Stapels 13 ausgebildet ist. Der jeweilige Stapelträger 18 ist dabei beispielsweise als Palette 18 ausgebildet. Die Stapeleinrichtung 01 ist insbesondere dazu einsetzbar, einen jeweiligen Stapel 13 zu erzeugen, der eine insbesondere vorgegebene Abfolge von tafelförmigen Gütern 02 enthält, die jeweils von einem Stapel 11; 12 in einem der zumindest zwei Quellstapelbereiche 06; 07 stammen. Bevorzugt weist die Stapeleinrichtung 01 zumindest eine obere Transfereinrichtung 03 auf, insbesondere zum Transportieren von bevorzugt einzelnen tafelförmigen Gütern 02. Mittels dieser zumindest einen oberen Transfereinrichtung 03 lassen sich dann insbesondere einzelne tafelförmige Güter 02 von einem jeweiligen Stapel 11; 12 aus einem Quellstapelbereich 06; 07 von oben entnehmen und von oben auf den Zielstapel 13 legen. Beispielsweise ist ein erster Quellstapel 11 ein Guttafelstapel 11 , der insbesondere solche tafelförmigen Güter 02 enthält, die zu Endprodukten weiterverarbeitet werden sollen. Beispielsweise ist ein zweiter Quellstapel 12 ein Makulaturtafelstapel 12, der insbesondere solche tafelförmigen Güter 02 enthält, die lediglich zum Einrichten einer Bearbeitungsmaschine, beispielsweise einer Druckmaschine verwendet werden sollen.

Bevorzugt weist die zumindest eine obere Transfereinrichtung 03 zumindest eine von oben auf das jeweilige tafelförmige Gut 02 einwirkende Halteeinrichtung 04 zum Festhalten von insbesondere einzelnen tafelförmigen Gütern 02 auf. Bevorzugt ist die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 zumindest bezüglich einer vertikalen Richtung V bewegbar angeordnet, beispielsweise über eine Höhendifferenz von zumindest 500 mm, weiter bevorzugt zumindest 1000 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 1200 mm. Bevorzugt ist die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 zumindest bezüglich einer beispielsweise als Arbeitsrichtung H bezeichneten horizontalen Richtung H bewegbar angeordnet, beispielsweise über eine Länge von zumindest 2000 mm, weiter bevorzugt zumindest 3000 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 3500 mm. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung 01 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 mehrere obere Haltelemente 09 aufweist. Weiter bevorzugt sind diese mehreren oberen Halteelemente 09 relativ zueinander in unterschiedlichen Lagen anordenbar. Diese unterschiedlichen Lagen unterscheiden sich beispielsweise durch die insbesondere mittleren Abstände, die die einzelnen Halteelemente 09 paarweise zueinander aufweisen. Bevorzugt ist das zumindest eine obere Halteelement 09 als zumindest ein Saugelement 09 ausgebildet. Bei entsprechender Ausgestaltung der oberen Transfereinrichtung 03 lassen sich auch mehrere tafelförmige Güter 02 gleichzeitig transportieren. Beispielsweise ist insbesondere dazu das zumindest eine Halteelement 09 in einer alternativen Ausführung als zumindest ein mechanisches Greifelement und/oder als zumindest ein Elektromagnet ausgebildet.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung 01 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 zumindest eine Blasdüse und weiter bevorzugt mehrere Blasdüsen aufweist. Diese Blasdüsen dienen bevorzugt dazu, Gas, insbesondere Druckluft, zumindest zwischen die beiden oberstes tafelförmigen Güter 02 eines jeweiligen Quellstapels 11; 12 einzublasen und dadurch das Abheben des obersten tafelförmigen Guts 02 zu erleichtern. Durch Anordnung der Blasdüsen an der zumindest einen oberen Halteeinrichtung 04 ist gewährleistet, dass die Blasdüsen unabhängig vom gerade gewählten Quellstapel 11; 12 und insbesondere dessen aktueller Höhe immer am korrekten Einsatzort positioniert sind. Bevorzugt weist die zumindest eine Blasdüse zumindest ein Strömungselement auf, das ausströmende Luft nach dem Coanda-Effekt ablenkt. Dadurch lässt sich der entsprechende Luftstrahl präziser einsetzen und somit Druckluft einsparen.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung 01 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 entlang eines insbesondere linearen horizontalen Stellwegs bewegbar ist und entlang dieses insbesondere linearen horizontalen Stellwegs in zumindest drei unterschiedlichen

Übergabepositionen anordenbar ist. Beispielsweise ist eine erste dieser zumindest drei Übergabepositionen dem Zielstapelbereich 08 zugeordnet. Bei in dieser ersten Übergabeposition angeordneter oberer Halteeinrichtung 04 ist eine Übergabe eines tafelförmigen Guts 02 zwischen dieser oberen Halteeinrichtung 04 einerseits und einem Stapel 13 und/oder Stapelträger 18 andererseits möglich, insbesondere ein Ablegen, aber gegebenenfalls auch eine Entnahme. Beispielsweise ist eine zweite dieser zumindest drei Übergabepositionen einem ersten Quellstapelbereich 06 zugeordnet. Bei in dieser zweiten Übergabeposition angeordneter oberer Halteeinrichtung 04 ist eine Übergabe eines tafelförmigen Guts 02 zwischen dieser oberen Halteeinrichtung 04 einerseits und einem Stapel 11 und/oder Stapelträger 16 andererseits möglich, insbesondere eine Entnahme, aber gegebenenfalls auch ein Ablegen. Beispielsweise ist eine dritte dieser zumindest drei Übergabepositionen einem zweiten Quellstapelbereich 07 zugeordnet. Bei in dieser dritten Übergabeposition angeordneter oberer Halteeinrichtung 04 ist eine Übergabe eines tafelförmigen Guts 02 zwischen dieser oberen Halteeinrichtung 04 einerseits und einem Stapel 12 und/oder Stapelträger 17 andererseits möglich, insbesondere eine Entnahme, aber gegebenenfalls auch ein Ablegen.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung 01 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 mittels zumindest eines Vertikalantriebs 14 bezüglich der vertikalen Richtung V bewegbar angeordnet ist, insbesondere entlang eines linearen und weiter bevorzugt vertikalen Stellwegs. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung 01 bevorzugt dadurch aus, dass der zumindest eine Vertikalantrieb 14 gemeinsam mit der zumindest einen oberen Halteeinrichtung 04 bezüglich der zumindest einen horizontalen Richtung H oder Arbeitsrichtung H bewegbar angeordnet ist, insbesondere entlang eines linearen und weiter bevorzugt horizontalen Stellwegs.

Beispielsweise ist zumindest ein Antriebsspindel und/oder zumindest eine Zahnstange mit dem zumindest einen Vertikalantrieb 14 zusammenwirkend angeordnet. Der zumindest eine Vertikalantrieb 14 ist bevorzugt als Elektromotor 14 ausgebildet, weiter bevorzugt als lagegeregelter Elektromotor 14 und/oder als insbesondere bürstenloser Servomotor 14. Bevorzugt weist der zumindest eine Vertikalantrieb 14 zumindest eine Sensoreinrichtung auf, insbesondere zumindest einen Absolutwertencoder. Bevorzugt weist der zumindest eine Vertikalantrieb 14 zumindest eine Haltebremse auf. Bevorzugt ist zusätzlich zu dem zumindest einen Vertikalantrieb 14 zumindest eine Höhensicherung angeordnet, die weiter bevorzugt als Bremse ausgebildet ist. Die Höhensicherung verhindert ungewollte Abwärtsbewegungen der vertikal bewegbaren Bauteile.

Bevorzugt sind die zumindest drei Stapelbereiche 06; 07; 08 in einer Reihe nebeneinander angeordnet, die sich weiter bevorzugt in der horizontalen Richtung H oder Arbeitsrichtung H erstreckt. Bevorzugt ist der zumindest eine Zielstapelbereich 08 bezüglich der horizontalen Richtung H oder Arbeitsrichtung H zwischen den zumindest zwei Quellstapelbereichen 06; 07 angeordnet ist. Andere Anordnungen sind möglich, verlängern jedoch gegebenenfalls insgesamt die Strecken, die die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 zurücklegen muss. Die Stapeleinrichtung 01 weist zumindest ein Gestell 27 auf. Das zumindest eine Gestell 27 weist bevorzugt zumindest zwei Seitenteile 28 auf. Die zumindest zwei Seitenteile 28 tragen bevorzugt zumindest eine Horizontalführung 24, die weiter bevorzugt als horizontale Linearführung 24 ausgebildet ist. Die zumindest eine Horizontalführung 24 erstreckt sich bevorzugt bezüglich der horizontalen Richtung über zumindest 50 %, weiter bevorzugt über zumindest 60 %, noch weiter bevorzugt über zumindest 75 % und noch weiter bevorzugt über zumindest 100 % einer gesamten Bereichslänge. Diese Bereichslänge entspricht bevorzugt der Summe aller zumindest drei Stapelbereiche 06; 07; 08 in der horizontalen Richtung H oder Arbeitsrichtung H. Die zumindest eine Horizontalführung 24 ist bevorzugt einteilig oder alternativ mehrteilig ausgebildet. Bevorzugt stützt sich die zumindest eine Horizontalführung 24 auf den Seitenteilen 28 des Gestells 27 ab.

Bevorzugt ist zumindest ein Horizontalantrieb 19 angeordnet. Beispielsweise ist zumindest ein Antriebsspindel und/oder zumindest eine Zahnstange mit dem zumindest einen Horizontalantrieb 19 zusammenwirkend angeordnet. Der zumindest eine Horizontalantrieb 19 ist bevorzugt als Elektromotor 19 ausgebildet, weiter bevorzugt als lagegeregelter Elektromotor 19 und/oder als insbesondere bürstenloser Servomotor 19. Bevorzugt weist der zumindest eine Horizontalantrieb 19 zumindest eine Sensoreinrichtung auf, insbesondere zumindest einen Absolutwertencoder. Bevorzugt weist der zumindest eine Horizontalantrieb 19 zumindest eine Haltebremse auf. Bevorzugt ist zumindest eine Vertikalpositioniereinrichtung 29 angeordnet. Die zumindest eine Vertikalpositioniereinrichtung 29 weist bevorzugt zumindest eine Vertikalführung 26 auf, die beispielsweise als vertikale Linearführung 26 ausgebildet ist. Die zumindest eine Vertikalpositioniereinrichtung 29 weist bevorzugt den zumindest einen Vertikalantrieb 14 auf. Die zumindest eine Vertikalpositioniereinrichtung 29 weist bevorzugt die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 auf. Bevorzugt ist die gesamte Vertikalpositioniereinrichtung 29 mittels des zumindest einen Horizontalantriebs 19 entlang des zumindest einen Horizontalführung 24 bewegbar angeordnet, insbesondere in und/oder entgegen der horizontalen Richtung H oder Arbeitsrichtung H. Bevorzugt weist die Transfereinrichtung 03 zumindest die Vertikalpositioniereinrichtung 29 und zusätzlich die zumindest eine Horizontalführung 24 und den zumindest einen Horizontalantrieb 19 auf. Bevorzugt ist eine Laufbaugruppe oder Laufkatze eine Baugruppe von gemeinsam horizontal bewegbaren Bauteilen, die zumindest die gesamte Vertikalpositioniereinrichtung 29 und den Horizontalantrieb 19 umfasst.

Die Halteeinrichtung 04 ist bevorzugt als von oben auf das jeweilige tafelförmige Gut 02 einwirkende Halteeinrichtung 04 zum Festhalten von insbesondere einzelnen tafelförmigen Gütern 02 ausgebildet. Die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 ist bevorzugt zumindest bezüglich einer vertikalen Richtung V bewegbar angeordnet. Die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 ist bevorzugt zumindest bezüglich einer horizontalen Richtung H oder Arbeitsrichtung H bewegbar angeordnet. Die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 weist bevorzugt zumindest ein oberes Halteelement 09 auf, weiter bevorzugt mehrere obere Halteelemente 09. Die zumindest eine obere

Halteeinrichtung 04 weist bevorzugt zumindest eine Formateinstelleinrichtung 33 auf. Mittels der zumindest einen Formateinstelleinrichtung 33 sind bevorzugt mehrere obere Halteelemente 09 der zumindest einen oberen Halteeinrichtung 04 relativ zueinander positionierbar. Dadurch können die oberen Halteelemente 09 bevorzugt an ein Format der tafelförmigen Güter 02 angepasst werden und somit für eine optimierte Lage und/oder Unterstützung der tafelförmigen Güter 02 ausgerichtet werden. Das zumindest eine obere Haltelement 09 ist bevorzugt als Saugelement 09 ausgebildet. Im Fall mehrerer oberer Halteelemente 09 sind bevorzugt mehrere Halteelemente 09 und weiter bevorzugt alle oberen Halteelemente 09 der zumindest einen oberen Halteeinrichtung 04 als Saugelemente 09 ausgebildet. Das jeweilige Saugelement 09 ist bevorzugt mit einer Unterdruckquelle verbunden und/oder verbindbar angeordnet und/oder mit Unterdrück beaufschlagbar. Dadurch ist ein schonendes und dennoch sicheres Halten des jeweiligen tafelförmigen Gutes ermöglicht. Die Unterdruckquelle ist beispielsweise Bestandteil der Stapeleinrichtung 01.

Die zumindest eine Formateinstelleinrichtung 33 weist bevorzugt zumindest einen und weiter bevorzugt genau einen Hauptträger 34 auf. Der zumindest eine Hauptträger 34 ist bevorzugt in seiner Länge veränderbar ausgebildet. Die zumindest eine Formateinstelleinrichtung 33 weist bevorzugt zumindest einen und weiter bevorzugt mehrere, insbesondere zumindest drei Nebenträger 36 auf. Der zumindest eine Nebenträger 36 ist bevorzugt in seiner Länge veränderbar ausgebildet. Bevorzugt sind zumindest an den Nebenträgern 36 jeweilige Halteelemente 09 angeordnet. Weiter bevorzugt ist an jedem Nebenträger 36 zumindest ein Halteelement 09 angeordnet.

Beispielsweise ist an jedem Ende eines Nebenträgers 36 jeweils zumindest ein und weiter bevorzugt genau ein Halteelement 09 oder genau zwei Halteelemente 09 angeordnet. Beispielsweise ist direkt an dem Hauptträger 34 kein Halteelement 09 angeordnet.

Beispielsweise weist die obere Halteeinrichtung 04 genau einen Hauptträger 34 auf, von dem aus sich sechs Nebenträger 36 erstrecken, an deren Enden jeweils ein oder zwei obere Halteelemente 09 angeordnet sind.

Beispielsweise ist zumindest eine erste Energieführungskette 31 angeordnet. Die zumindest eine erste Energieführungskette 31 stellt bevorzugt eine Versorgung des zumindest einen Vertikalantriebs 14 mit Energie und/oder Signalen sicher, insbesondere unabhängig von der Position der Vertikalpositioniereinrichtung 29 entlang der Horizontalführung 24. Bevorzugt ist der zumindest eine Horizontalantrieb 19 insbesondere gemeinsam mit der zumindest einen Vertikalpositioniereinrichtung 29 entlang der zumindest einen Horizontalführung 24 bewegbar angeordnet. Bevorzugt stellt die zumindest eine erste Energieführungskette 31 auch eine Versorgung des zumindest einen Horizontalantriebs 19 mit Energie und/oder Signalen sicher. Die zumindest eine erste Energieführungskette 31 ist bevorzugt sowohl mit dem Gestell 27 als auch mit der zumindest einen Vertikalpositioniereinrichtung 29 verbunden. Die zumindest eine erste Energieführungskette 31 stellt bevorzugt eine Versorgung des zumindest einen oberen Halteelements 09 mit Energie und/oder Signalen und/oder Unterdrück sicher, insbesondere unabhängig von der Position der Vertikalpositioniereinrichtung 29 entlang der Horizontalführung 24.

Beispielsweise ist zumindest eine zweite Energieführungskette 32 angeordnet. Die zumindest eine zweite Energieführungskette 32 ist bevorzugt sowohl mit der zumindest einen oberen Halteeinrichtung 04 als auch mit zumindest einem relativ zu der zumindest einen oberen Halteeinrichtung 04 bewegbaren Bestandteil der zumindest einen Vertikalpositioniereinrichtung 29 verbunden. Die zumindest eine zweite Energieführungskette 32 stellt bevorzugt eine Versorgung des zumindest einen oberen Halteelements 09 mit Energie und/oder Signalen und/oder Unterdrück sicher, insbesondere unabhängig von der Position der Vertikalpositioniereinrichtung 29 entlang der Horizontalführung 24 und/oder unabhängig von der Position der zumindest einen oberen Halteeinrichtung 04 entlang der Vertikalführung 26.

Die Stapeleinrichtung 01 weist bevorzugt zumindest einen insbesondere horizontal

bewegbaren Tafelausrichter 23; 37; 43 auf. Weiter bevorzugt weist die Stapeleinrichtung 01 zumindest einen Tafelausrichter 23; 37; 43 je Stapelbereich 06; 07; 08 auf. Der jeweilige zumindest eine Tafelausrichter 23; 37; 43 dient dabei insbesondere dazu, das jeweilige tafelförmige Gut 02 in korrekter Lage relativ zu der zumindest einen oberen Halteeinrichtung 04 zu erfassen und/oder in korrekter Lage relativ zu einem Stapelträger 18 und/oder einem bereits gebildeten Stapel 13 abzulegen, also die tafelförmigen Güter 02 des Zielstapels 13 oder Mischstapels 13 möglichst präzise zueinander auszurichten und im Idealfall genau übereinander zu stapeln. Die Tafelausrichter 23; 37; 43 dienen insbesondere auch dazu, ein Umstürzen eines jeweiligen Stapels 1 !; 12; 13 zu verhindern.

Bevorzugt ist dem ersten Quellstapelbereich 06 zumindest ein erster insbesondere horizontal bewegbarer Quelltafelausrichter 37 der Stapeleinrichtung 01 zugeordnet. Der erste Quelltafelausrichter 37 weist bevorzugt zumindest einen ersten, zum Längsausrichten vorgesehene Quellanschlag 38 auf, der beispielsweise als erster hinterer Quellanschlag 38 ausgebildet ist und bevorzugt starr angeordnet ist. Das Längsausrichten ist bevorzugt ein Ausrichten orthogonal zu der bevorzugt als Arbeitsrichtung H bezeichneten horizontalen Richtung H, also insbesondere ein Ausrichten bezüglich einer als Längsrichtung L bezeichneten und orthogonal zu der Arbeitsrichtung H orientierten horizontalen Richtung L. Der erste Quelltafelausrichter 37 weist bevorzugt zumindest einen zweiten, zum Querausrichten vorgesehenen Quellanschlag 39 auf, der beispielsweise als erster seitlicher Quellanschlag 39 ausgebildet ist und bevorzugt starr angeordnet ist. Das Querausrichten ist bevorzugt ein Ausrichten bezüglich der bevorzugt als Arbeitsrichtung H bezeichneten horizontalen Richtung H. Der erste Quelltafelausrichter 37 weist bevorzugt zumindest einen dritten, zum Längsausrichten vorgesehene Quellanschlag 41 auf, der beispielsweise als erster vorderer Quellanschlag 41 ausgebildet ist und bevorzugt in und/oder entgegen der Längsrichtung L bewegbar angeordnet ist. Der erste Quelltafelausrichter 37 weist bevorzugt zumindest einen vierten, zum Querausrichten vorgesehenen Quellanschlag 42 auf, der beispielsweise als zweiter seitlicher Quellanschlag 42 ausgebildet ist und bevorzugt starr angeordnet ist.

Beispielsweise ist der zumindest eine zweite seitliche Quellanschlag 42 an dem Gestell 27 bewegbar gelagert, insbesondere linear bewegbar, beispielsweise mittels zumindest einer Linearführung. Beispielsweise ist der zumindest erste vordere Quellanschlag 41 an dem Gestell 27 und/oder an dem ersten seitlichen Quellanschlag 39 bewegbar gelagert, insbesondere linear bewegbar, beispielsweise mittels zumindest einer Linearführung. Alternativ oder zusätzlich ist der zumindest eine erste vordere Quellanschlag 41 an dem zweiten seitlichen Quellanschlag 42 bewegbar gelagert, insbesondere linear bewegbar. Bevorzugt sind zwei erste vordere Quellanschläge 41 angeordnet, von denen einer an dem ersten seitlichen Quellanschlag 39 bewegbar gelagert ist und von denen ein anderer an dem zweiten seitlichen Quellanschlag 42 bewegbar gelagert ist. Die bewegbaren Quellanschläge 41; 42 sind bevorzugt in ihren Lagen fixierbar.

Beispielsweise kann ein Quellstapel 11 in dem ersten Quellstapelbereich 06 angeordnet werden und an den starr angeordneten Quellanschlägen 38; 39 ausgerichtet werden, insbesondere durch Bewegung der bewegbaren Quellanschläge 41; 42 und/oder kann dieser Quellstapel 11 durch entsprechende Positionierung der bewegbaren Quellanschläge 41; 42 in seiner definierten Lage gehalten werden. Damit kann eine optimierte Übernahme der entsprechenden tafelförmigen Güter 02 durch die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 erreicht werden. Die bewegbaren Quellanschläge 38; 39; 41; 42 des ersten Quelltafelausrichters 37 sind bevorzugt manuell bewegbar. In einer alternativen Ausführungsform ist zumindest ein Antrieb zu deren Bewegung angeordnet.

Bevorzugt ist dem zweiten Quellstapelbereich 07 zumindest ein insbesondere horizontal bewegbarer zweiter Quelltafelausrichter 43 der Stapeleinrichtung 01 zugeordnet. Der zweite Quelltafelausrichter 43 weist bevorzugt zumindest einen fünften, zum Längsausrichten vorgesehene Quellanschlag 44 auf, der beispielsweise als zweiter hinterer Quellanschlag 44 ausgebildet ist und bevorzugt starr angeordnet ist. Der zweite Quelltafelausrichter 43 weist bevorzugt zumindest einen sechsten, zum Querausrichten vorgesehenen Quellanschlag 46 auf, der beispielsweise als dritter seitlicher

Quellanschlag 46 ausgebildet ist und bevorzugt starr angeordnet ist. Der zweite Quelltafelausrichter 43 weist bevorzugt zumindest einen siebten, zum Längsausrichten vorgesehene Quellanschlag 47 auf, der beispielsweise als zweiter vorderer Quellanschlag 47 ausgebildet ist und bevorzugt in und/oder entgegen der Längsrichtung L bewegbar angeordnet ist. Der zweite Quelltafelausrichter 43 weist bevorzugt zumindest einen achten, zum Querausrichten vorgesehenen Quellanschlag 48 auf, der beispielsweise als vierter seitlicher Quellanschlag 48 ausgebildet ist und bevorzugt starr angeordnet ist. Beispielsweise ist der zumindest eine vierte seitliche Quellanschlag 48 an dem Gestell 27 bewegbar gelagert, insbesondere linear bewegbar, beispielsweise mittels zumindest einer Linearführung. Beispielsweise ist der zumindest eine zweite vordere Quellanschlag 47 an dem Gestell 27 und/oder an dem dritten seitlichen Quellanschlag 46 bewegbar gelagert, insbesondere linear bewegbar, beispielsweise mittels zumindest einer Linearführung. Alternativ oder zusätzlich ist der zumindest eine zweite vordere Quellanschlag 41 an dem vierten seitlichen Quellanschlag 48 bewegbar gelagert, insbesondere linear bewegbar. Bevorzugt sind zwei zweite vordere Quellanschläge 47 angeordnet, von denen einer an dem dritten seitlichen Quellanschlag 46 bewegbar gelagert ist und von denen ein anderer an dem vierten seitlichen Quellanschlag 48 bewegbar gelagert ist. Die bewegbaren Quellanschläge 47; 48 sind bevorzugt in ihren Lagen fixierbar.

Beispielsweise kann ein Quellstapel 12 in dem zweiten Quellstapelbereich 07 angeordnet werden und an den starr angeordneten Quellanschlägen 44; 46 ausgerichtet werden, insbesondere durch Bewegung der bewegbaren Quellanschläge 47; 48 und/oder kann dieser Quellstapel 12 durch entsprechende Positionierung der bewegbaren Quellanschläge 47; 48 in seiner definierten Lage gehalten werden. Damit kann eine optimierte Übernahme der entsprechenden tafelförmigen Güter 02 durch die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 erreicht werden. Die bewegbaren Quellanschläge 44; 46; 47; 48 des zweiten Quelltafelausrichters 43 sind bevorzugt manuell bewegbar. In einer alternativen Ausführungsform ist zumindest ein Antrieb zu deren Bewegung angeordnet.

Bevorzugt ist dem Zielstapelbereich 08 zumindest ein insbesondere horizontal bewegbarer Zieltafelausrichter 23 der Stapeleinrichtung 01 zugeordnet. Der Zieltafelausrichter 23 weist bevorzugt zumindest einen ersten, zum Längsausrichten vorgesehene Zielanschlag 49 auf, der beispielsweise als hinterer Zielanschlag 49 ausgebildet ist. Der zumindest eine hintere Zielanschlag 49 kann starr angeordnet sein. Bevorzugt ist der zumindest eine hintere Zielanschlag 49 jedoch als Aktuator 49 ausgebildet, insbesondere als pneumatisch und/oder elektrisch und/oder hydraulisch angetriebener Aktuator 49. Bevorzugt sind zumindest zwei hintere Zielanschläge 49 angeordnet, die weiter bevorzugt beide als Aktuatoren 49 ausgebildet sind. Als Aktuator 49 ausgebildete hintere Zielanschläge 49 sind beispielsweise direkt am Gestell 27 der Stapeleinrichtung 01 angeordnet.

Der Zieltafelausrichter 23 weist bevorzugt zumindest einen zweiten, zum Querausrichten vorgesehenen Zielanschlag 51 auf, der beispielsweise als erster seitlicher Zielanschlag 51 ausgebildet ist. Der zumindest eine erste seitliche Zielanschlag 51 kann starr angeordnet sein. Bevorzugt ist der zumindest eine erste seitliche Zielanschlag 51 jedoch als Aktuator 51 ausgebildet, insbesondere als pneumatisch und/oder elektrisch und/oder hydraulisch angetriebener Aktuator 51. Bevorzugt sind zumindest zwei erste seitliche Zielanschläge 51 angeordnet, die weiter bevorzugt beide als Aktuatoren 51 ausgebildet sind. Als Aktuator 51 ausgebildete erste seitliche Zielanschläge 51 sind beispielsweise direkt am Gestell 27 der Stapeleinrichtung 01 angeordnet.

Der Zieltafelausrichter 23 weist bevorzugt zumindest einen dritten, zum Längsausrichten vorgesehene Zielanschlag 52 auf, der beispielsweise als vorderer Zielanschlag 52 ausgebildet ist. Der vordere Zielanschlag 52 ist bevorzugt als Aktuator 52 ausgebildet, insbesondere als pneumatisch und/oder elektrisch und/oder hydraulisch angetriebener Aktuator 52. Bevorzugt sind zumindest zwei vordere Zielanschläge 52 angeordnet, die weiter bevorzugt beide als Aktuatoren 52 ausgebildet sind. Als Aktuator 52 ausgebildete vordere Zielanschläge 52 sind beispielsweise an einem jeweiligen vorderen Träger 57 der Stapeleinrichtung 01 angeordnet. Bevorzugt ist dieser jeweilige vordere Träger 57 selbst insbesondere für Formatanpassungen in und/oder entgegen der Längsrichtung L in unterschiedlichen Lagen relativ zu dem Gestell 27 anordenbar und dort weiter bevorzugt auch fixierbar.

Der Zieltafelausrichter 23 weist bevorzugt zumindest einen vierten, zum Querausrichten vorgesehenen Zielanschlag 53 auf, der beispielsweise als zweiter seitlicher Zielanschlag 53 ausgebildet ist. Der zweite seitliche Zielanschlag 53 ist bevorzugt als Aktuator 53 ausgebildet, insbesondere als pneumatisch und/oder elektrisch und/oder hydraulisch angetriebener Aktuator 53. Bevorzugt sind zumindest zwei zweite seitliche Zielanschläge 53 angeordnet, die weiter bevorzugt beide als Aktuatoren 53 ausgebildet sind. Als Aktuator 53 ausgebildete zweite seitliche Zielanschläge 53 sind beispielsweise an einem insbesondere gemeinsamen seitlichen Träger 56 der Stapeleinrichtung 01 angeordnet. Bevorzugt ist dieser insbesondere gemeinsame seitliche Träger 56 selbst insbesondere für Formatanpassungen in und/oder entgegen der Arbeitsrichtung H in unterschiedlichen Lagen relativ zu dem Gestell 27 anordenbar und dort weiter bevorzugt auch fixierbar.

Beispielsweise ist der zumindest eine zweite seitliche Träger 56 an dem Gestell 27 bewegbar gelagert, insbesondere linear bewegbar, beispielsweise mittels zumindest einer Linearführung und weiter bevorzugt fixierbar. Beispielsweise ist der zumindest eine vordere Träger 57 an dem Gestell 27 und/oder an dem zumindest einen seitlichen Träger 56 bewegbar gelagert, insbesondere linear bewegbar, beispielsweise mittels zumindest einer Linearführung und weiter bevorzugt fixierbar. Bevorzugt sind zwei vordere Träger 57 angeordnet, von denen einer an dem Gestell 27 bewegbar gelagert ist und von denen ein anderer an dem seitlichen Träger 56 bewegbar gelagert ist.

Beispielsweise kann ein Zielstapel 13 oder Mischstapel 13 in dem Zielstapelbereich 08 erzeugt werden und dabei mittels der Aktuatoren 49; 51 ; 52; 53 ausgerichtet werden. Dieses Ausrichten erfolgt bevorzugt durch regelmäßiges Aktivieren und Einwirken der Aktuatoren 49; 51 ; 52; 53 auf zumindest ein tafelförmiges Gut 02. Bevorzugt wird jedes tafelförmige Gut 02 vor und/oder während und/oder nach seinem Ablegen in dem Zielstapelbereich 08 mittels der Aktuatoren 49; 51; 52; 53 ausgerichtet. Beispielsweise erfolgt je ein Ausrichtvorgang je Ablagevorgang. Damit kann eine optimierte Übergabe der entsprechenden tafelförmigen Güter 02 durch die zumindest eine obere Halteeinrichtung 04 erreicht werden. Bevorzugt ist insbesondere für Formatanpassungen der zumindest eine seitliche Träger 56 insbesondere manuell bewegbar angeordnet. In einer alternativen Ausführungsform ist zumindest ein Antrieb zu dessen Bewegung angeordnet. Bevorzugt ist insbesondere für Formatanpassungen der zumindest eine vordere Träger 57 insbesondere manuell bewegbar angeordnet. In einer alternativen Ausführungsform ist zumindest ein Antrieb zu dessen Bewegung angeordnet.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Stapeleinrichtung 01 bevorzugt dadurch aus, dass zumindest eine Sicherheitseinrichtung 58 angeordnet ist. Die zumindest eine Sicherheitseinrichtung 58 weist bevorzugt zumindest eine physische Absperreichrichtung 59 auf, beispielsweise zumindest einen Zaun 59. Alternativ oder zusätzlich weist die zumindest eine Sicherheitseinrichtung 58 bevorzugt zumindest eine Überwachungseinrichtung 61 auf, die insbesondere dazu dient einen Zugangsbereich zu überwachen. Beispielsweise ist die zumindest eine Überwachungseinrichtung 61 als zumindest eine Lichtschranke 61 und/oder als zumindest ein Lichtvorhang 61 ausgebildet. Beispielsweise ist die Stapeleinrichtung 01 auf drei Seiten von einem Zaun 59 umgeben und wird ein auf einer vierten Seite befindlicher Zugang mittels eines Lichtvorhangs 61 überwacht. Zufuhr und Abfuhr von Stapeln 11; 12; 13 und/oder Stapelträgern 16; 17; 18 sind dann über diese vierte Seite möglich.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung der Stapeleinrichtung 04 sind zumindest zwei obere Halteeinrichtungen 04 angeordnet. Diese sind beispielsweise jeweils einem der zumindest zwei Quellstapelbereiche 06; 07 zugeordnet. Dadurch lassen sich entsprechende Stapelvorgänge schneller durchführen.

In einer alternativen Ausführung der Stapeleinrichtung 01, für die bisherigen Merkmale ebenfalls gelten, solange sich daraus keine Widersprüche ergeben, sind der Zielstapelbereich 08 einerseits und die beiden Quellstapelbereiche 06; 07 andererseits relativ zueinander bewegbar angeordnet. Beispielsweise weist die Transfereinrichtung 03 dabei eine obere Halteeinrichtung 04 sowie ein untere Transportelement 62 auf.

Beispielsweise können die beiden Quellstapelbereiche 06; 07 in der Längsrichtung L verschoben werden, so dass wählbar ist, welcher der beiden gerade mit der oberen Halteeinrichtung 04 zusammenwirkend angeordnet ist. Die obere Halteeinrichtung 04 übernimmt dann ein tafelförmiges Gut 02 von dem entsprechenden jeweiligen Quellstapel 11; 12 und übergibt dieses an das untere Transportelement 62, welches das tafelförmige Gut 02 anschließend dem Zielstapelbereich 13 zuführt. Um ein tafelförmiges Gur 02 eines anderen Quellstapels 11; 12 zu entnehmen müssen dann die beiden Quellstapelbereiche 06; 07 derart bewegt werden, dass der andere Quellstapel 11; 12 mit der oberen Halteeinrichtung 04 zusammenwirkend angeordnet ist. (Dies ist beispielsweise in den Fig. 8 und 9 dargestellt.)

Bevorzugt wird ein Verfahren zum Bilden eines Zielstapels 13 aus tafelförmigen Gütern 02, insbesondere 02 Metalltafeln 02. Bevorzugt wird dabei ein erster Quellstapel 11 oder Guttafel Stapel 11 beispielsweise auf einem Stapelträger 16, insbesondere einer Palette 16, in einem ersten Stapelbereich 06 einer Stapeleinrichtung 01 bereitgestellt. Der erste Quellstapel 11 ist bevorzugt überwiegend und weiter bevorzugt ausschließlich aus Guttafeln gebildet. Bevorzugt wird ein zweiter Quellstapel 12 oder Makulaturtafelstapel 12 beispielsweise auf einem Stapelträger 17, insbesondere einer Palette 17 in einem zweiten Stapelbereich 07 der Stapeleinrichtung 01 bereitgestellt. Der zweite Quellstapel 12 ist bevorzugt überwiegend und weiter bevorzugt ausschließlich aus Makulaturtafeln gebildet. Bevorzugt werden in einem ersten Stapelvorgang insbesondere mittels der zumindest einen Transfereinrichtung 03 und deren zumindest einer oberen Halteeinrichtung 04 eine erste Menge an tafelförmigen Gütern 02, insbesondere Guttafeln, insbesondere jeweils einzeln von dem ersten Quellstapel 11 entnommen und in einem Zielstapelbereich 08 der Stapeleinrichtung 01 insbesondere auf einem Stapelträger 18, beispielsweise einer Palette18, insbesondere aufeinander abgelegt und wird dadurch der Zielstapel 13 begonnen oder erweitert. Die erste Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst bevorzugt zwischen einem und fünf tafelförmigen Gütern 02. Die erste Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst beispielsweise zumindest zwei tafelförmige Güter 02.

Bevorzugt werden in einem darauffolgenden zweiten Stapelvorgang insbesondere mittels der zumindest einen Transfereinrichtung 03 und deren zumindest einer oberen Halteeinrichtung 04 eine zweite Menge an tafelförmigen Gütern 02, insbesondere Makulaturtafeln, insbesondere jeweils einzeln von dem zweiten Quellstapel 12 entnommen und in dem Zielstapelbereich 08 der Stapeleinrichtung 01 auf den im ersten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern 02 abgelegt und wird dadurch der Zielstapel 13 erweitert. Die zweite Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst beispielsweise zumindest zwei tafelförmige Güter 02, bevorzugt zumindest fünf tafelförmige Güter 02. Die zweite Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst bevorzugt zwischen zehn und dreißig tafelförmigen Gütern 02. Alternativ zu der bevorzugten einzelnen Behandlung der tafelförmigen Güter 02 im zweiten Stapelvorgang werden im zweiten Stapelvorgang beispielsweise mehrere tafelförmige Güter 02 gleichzeitig von dem zweiten Quellstapel 12 entnommen und in dem Zielstapelbereich 08 der Stapeleinrichtung 01 auf den im vorangegangenen Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern 02 abgelegt. Dies ist beispielsweise mittels zumindest eines als zumindest ein mechanisches Greifelement und/oder als zumindest ein Elektromagnet ausgebildeten Halteelements 09 möglich.

Bevorzugt werden in einem darauffolgenden dritten Stapelvorgang insbesondere mittels der zumindest einen Transfereinrichtung 03 und deren zumindest einer oberen Halteeinrichtung 04 eine dritte Menge an tafelförmigen Gütern 02, insbesondere Guttafeln, insbesondere jeweils einzeln von dem ersten Quellstapel 11 entnommen und in dem Zielstapelbereich 08 der Stapeleinrichtung 01 auf den im zweiten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern 02 abgelegt und wird dadurch der Zielstapel 13 erweitert. Die dritte Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst beispielsweise zumindest zwei tafelförmige Güter 02. Die dritte Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst bevorzugt zwischen einem und fünf tafelförmigen Gütern 02 und/oder entspricht beispielsweise der ersten Menge an tafelförmigen Gütern 02.

Bevorzugt werden in einem darauffolgenden vierten Stapelvorgang insbesondere mittels der zumindest einen Transfereinrichtung 03 und deren zumindest einer oberen Halteeinrichtung 04 eine vierte Menge an tafelförmigen Gütern 02, insbesondere Makulaturtafeln, insbesondere jeweils einzeln von dem zweiten Quellstapel 12 entnommen und in dem Zielstapelbereich 08 der Stapeleinrichtung 01 auf den im dritten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern 02 abgelegt und wird dadurch der Zielstapel 13 erweitert. Die vierte Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst beispielsweise zumindest zwei tafelförmige Güter 02, bevorzugt zumindest fünf tafelförmige Güter 02. Die vierte Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst bevorzugt zwischen zehn und dreißig tafelförmigen Gütern 02 und/oder entspricht beispielsweise der zweiten Menge an tafelförmigen Gütern 02. Alternativ zu der bevorzugten einzelnen Behandlung der tafelförmigen Güter 02 im vierten Stapelvorgang werden im zweiten Stapelvorgang beispielsweise mehrere tafelförmige Güter 02 gleichzeitig von dem zweiten Quellstapel 12 entnommen und in dem Zielstapelbereich 08 der Stapeleinrichtung 01 auf den im vorangegangenen Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern 02 abgelegt.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass in einem darauffolgenden fünften Stapelvorgang insbesondere mittels der zumindest einen Transfereinrichtung 03 und deren zumindest einer oberen Halteeinrichtung 04 eine fünfte Menge an tafelförmigen Gütern 02, insbesondere Guttafeln, insbesondere jeweils einzeln von dem ersten Quellstapel 11 entnommen und in dem Zielstapelbereich 08 der Stapeleinrichtung 01 auf den im vierten Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern 02 abgelegt werden und dadurch der Zielstapel 13 erweitert wird. Die fünfte Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst beispielsweise zumindest zwei tafelförmige Güter 02. Die fünfte Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst bevorzugt zwischen einem und fünf tafelförmigen Gütern 02 und/oder entspricht beispielsweise der ersten Menge und/oder der dritten Menge an tafelförmigen Gütern 02.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass in einem darauffolgenden sechsten Stapelvorgang insbesondere mittels der zumindest einen Transfereinrichtung 03 und deren zumindest einer oberen Halteeinrichtung 04 eine sechste Menge an tafelförmigen Gütern 02, insbesondere Makulaturtafeln, insbesondere jeweils einzeln von dem zweiten Quellstapel 12 entnommen und in dem Zielstapelbereich 08 der Stapeleinrichtung 01 auf den im fünften Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern 02 abgelegt werden und dadurch der Zielstapel 13 erweitert wird. Die sechste Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst beispielsweise zumindest zwei tafelförmige Güter 02, bevorzugt zumindest fünf tafelförmige Güter 02. Die sechste Menge an tafelförmigen Gütern 02 umfasst bevorzugt zwischen zehn und dreißig tafelförmigen Gütern 02 und/oder entspricht beispielsweise der zweiten Menge und/oder der vierten Menge an tafelförmigen Gütern 02. Alternativ zu der bevorzugten einzelnen Behandlung der tafelförmigen Güter 02 im sechsten Stapelvorgang werden im zweiten Stapelvorgang beispielsweise mehrere tafelförmige Güter 02 gleichzeitig von dem zweiten Quellstapel 12 entnommen und in dem Zielstapelbereich 08 der Stapeleinrichtung 01 auf den im vorangegangenen Stapelvorgang abgelegten tafelförmigen Gütern 02 abgelegt.

Durch die jeweilige Sequenz von Stapelvorgängen ergibt sich ein Zielstapel 13 mit einer Abfolge von sich abwechselnden Schichten, die beispielsweise jeweils Guttafeln oder Makulaturtafeln aufweisen. Diese Abfolge ist bevorzugt an einen nachfolgenden Prozess angepasst, in dem der Zielstapel 13 zum Einsatz kommt.

In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass das Verfahren ein Verfahren zum Bilden eines Zielstapels 13 und zum Einrichten einer Druckmaschine ist. Dann zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass in einem Transfervorgang der Zielstapel 13 nach Abschluss der Stapelvorgänge aus der Stapeleinrichtung 01 entnommen und insbesondere als Stapel 13 der Druckmaschine zugeführt wird und weiter bevorzugt dass in einem Andruckvorgang mittels eines Anlegers der Druckmaschine tafelförmige Güter 02 von dem Zielstapel 13 einzeln entnommen und insbesondere zum Einrichten der Druckmaschine in der Druckmaschine bedruckt werden.

Beispielsweise lassen sich die Anzahl der tafelförmigen Güter 02 je Schicht an unterschiedliche Vorgänge anpassen. Es lassen sich beispielsweise Zielstapel 13 erzeugen, bei deren Vereinzelung jeweils einige Makulaturtafeln zum Einrichten eines Druckwerks entnommen werden und danach eine Guttafel als Probetafel bedruckt wird, deren Qualität untersucht wird, um dann in einem iterativen Verfahren erneut Makulaturtafeln zu bedrucken, bis das Druckwerk sich weiter dem optimierten Zustand für den Druckbetrieb angenähert hat. Dann wird erneut eine Guttafel als Probetafel bedruckt und untersucht. Dies lässt sich wiederholen, bis akzeptable Druckergebnisse erzeugt werden. Durch empirische Ermittlung lassen sich gewünschte Abfolgen ermitteln und als Bestandteil einer jeweiligen Mischvorschrift beispielsweise in einem Speicher der Stapeleinrichtung 01 hinterlegen.

Bezugszeichenliste

01 Stapeleinrichtung

02 Metalltafel, Gut, tafelförmig

03 Transfereinrichtung

04 Halteeinrichtung

05 - 06 Stapelbereich, Quellstapelbereich, erster

07 Stapelbereich, Quellstapelbereich, zweiter

08 Stapelbereich; Zielstapelbereich

09 Haltelement, Saugelement

10

11 Stapel; Quellstapel; Guttafel Stapel, erster

12 Stapel; Quellstapel; Makulaturtafelstapel, zweiter

13 Stapel, Zielstapel, Mischstapel

14 Vertikalantrieb, Elektromotor, Servomotor

15 - 16 Stapelträger, Palette

17 Stapelträger, Palette

18 Stapelträger, Palette

19 Horizontalantrieb, Elektromotor, Servomotor

0

1

2

3 Tafelausrichter, Zieltafelausrichter

4 Linearführung, Horizontalführung

5 - 6 Linearführung, Vertikalführung

7 Gestell

Seitenteil

Vertikalpositioniereinrichtung

-Energieführungskette, erste Energieführungskette, zweite Formateinstelleinrichtung

Hauptträger

-Nebenträger

Tafelausrichter, Quelltafelausrichter, erster Quellanschlag, hinterer

Quellanschlag, seitlicher

-Quellanschlag, vorderer

Quellanschlag, seitlicher

Tafelausrichter, Quelltafelausrichter, zweiter Quellanschlag, hinterer

-Quellanschlag, seitlicher

Quellanschlag, vorderer

Quellanschlag, seitlicher

Zielanschlag, Aktuator, hinterer

-Zielanschlag, Aktuator, seitlicher Zielanschlag, Aktuator, vorderer Zielanschlag, Aktuator, seitlicher

--Träger, seitlicher

57 Träger, vorderer

58 Sicherheitseinrichtung

59 Absperreichrichtung, Zaun

60 - 61 Überwachungseinrichtung, Lichtschranke, Lichtvorhang

62 Transportelement

H Richtung, Arbeitsrichtung, horizontal

L Richtung, Längsrichtung, horizontal

V Richtung, vertikal